
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen / Allgemeine Bauartgenehmigungen Z-1.4-261 und Z-1.4-273 für unseren Inoxripp4486 aktualisiert. Neu aufgenommen wurde eine Bestimmung zum kritischen korrosionsauslösenden Chloridgehalt Ccrit.
Für Inoxripp4486 ist nun ein Ccrit von 3,0 M.-% bezogen auf den Zementgehalt als Leistungsgrenze festgelegt. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um einen statistischen Mittelwert, sondern um einen Grenzwert für die Korrosionsbeständigkeit der Bewehrung.
Für Planer, Architekten und Bauherren schafft diese Ergänzung eine zusätzliche belastbare Grundlage für die Dauerhaftigkeitsplanung chloridbeanspruchter Stahlbetonbauteile. Besonders relevant ist dies beispielsweise bei Parkhäusern und Tiefgaragen, Brücken- und Ingenieurbauwerken sowie Hafen- und Küstenbauwerken.
Die neue Ccrit-Bestimmung ergänzt die bereits bestehenden Einstufung von Inoxripp4486 in die Korrosionsbeständigkeitsklasse (CRC) III; für die Betondeckung darf in allen Expositionsklassen die Spalte XC1 der DIN EN 1992-1-1/NA angesetzt werden. Inoxripp4486 kann darüber hinaus im Rahmen der Zulassung für festgelegte Anwendungsgebiete als hochfester Betonstahl B700B NR eingesetzt werden.
Damit ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten, Dauerhaftigkeit, Bauteilgeometrie, Bewehrungsmenge und Lebenszykluskosten bereits im Entwurf gemeinsam zu optimieren.
Die aktuellen Zulassungen Z-1.4-261 und Z-1.4-273 vom 22. September 2026 stehen ab sofort in unserem Werkstoffbereich zur Verfügung.