Bislang durfte beim Einsatz unseres Inoxripp4486 in den Durchmessern 6 - 14mm bei der Planung und Bemessung gemäß Eurocode 2 (DIN EN 1992-1-1) nur eine Streckgrenze von 500 N/mm² angesetzt werden, obwohl dieser gemäß bauaufsichtlicher Zulassung eine Streckgrenze von mindestens 700 N/mm² garantiert. Um hier mit 700 N/mm² rechnen zu dürfen, haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben, um unsere Zulassung entsprechend zu erweitern.
Diese Erweiterung ist nun abgeschlossen und unser Inoxripp4486 in den Durchmessern 6 - 14mm ist offiziell als B700B NR klassifiziert. Dies bedeutet, dass bei mehreren Anwendungsgebieten für die Planung und Bemessung eine Streckgrenze von 700 N/mm² angesetzt werden darf, ohne dass dafür eine separate Zulassung erforderlich ist. Selbstverständlich kann unser Inoxripp4486 - wie gehabt - auch als normaler B500B NR eingesetzt werden.
Sie finden unsere aktualisierte Zulassung Z-1.4.261