Kaltverformte Edelstahlbewehrung und ihre mechanischen Eigenschaften
Wir sind Hersteller von kaltgeripptem, nichtrostendem Betonstahl und besitzen für die Werkstoffe 1.4571, 1.4362 sowie unseren Inoxripp4486 (1.4482) bauaufsichtliche Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für den deutschen Markt. Gerne entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Produkte aus anderen Werkstoffen - sprechen Sie uns einfach an.
Bauaufsichtlich zugelassener Duplexstahl (Zulassung Z-1.4-273 / Z-1.4-304), verfügbar in den Durchmessern 8 - 16mm sowie in den Durchmesser 20 - 32mm.
Bauaufsichtlich zugelassener Duplexstahl B 700B NR (Zulassung Z-1.4-261), verfügbar in den Durchmessern 5mm bis 14mm als Coil, Stab, Biegeteil und Matte.
Bauaufsichtlich zugelassener Duplexstahl B 500A NR (Zulassung Z-1.4-228), verfügbar in den Durchmessern 6mm - 12mm als Coil, Stab, Bügel oder Matte.
Bauaufsichtlich zugelassener Austenit B 500B NR (Zulassung Z-1.4-50), verfügbar in den Durchmessern 6mm - 14mm als Coil, Stab, Bügel oder Matte.
An unserem Produktionsstandort im niederrheinischen Kamp-Lintfort produzieren wir unseren kaltgerippten nichtrostenden Betonstahl. Wir halten ständig größere Mengen Walzdraht in unseren Standard-Abmessungen vorrätig, um kurzfristig auch größeren Bedarfe bedienen zu können. Die Verfügbarkeit unserer Werkstoffe können Sie der nebenstehende Tabelle entnehmen.
Hinweis: Durchmesser 3 - 5 mm sowie 25 - 32 mm ohne bauaufsichtliche Zulassung, Durchmesser 16 - 32 mm nur als warmgewalzte Stäbe verfügbar.
D | Inoxripp4486 | 1.4362 | 1.4571 |
3 mm | --- | auf Anfrage | --- |
4 mm | --- | ständig vorrätig | --- |
5 mm | ständig vorrätig | auf Anfrage | --- |
6 - 12 mm | ständig vorrätig | ständig vorrätig | ständig vorrätig |
14 mm | ständig vorrätig | --- | ständig vorrätig |
16 - 20 mm | ständig vorrätig | auf Anfrage | --- |
25 - 32 mm | ständig vorrätig | auf Anfrage | --- |
Nichtrostender Betonstahl fällt in Deutschland unter die Kategorie von Bauprodukten, deren Herstellung und Einsatz bauaufsichtlichen Anforderungen unterliegen, die durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) bzw. allgemeine Bauartgenehmigungen bestimmt werden. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für alle Bundesländer durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Hersteller müssen durch entsprechende Übereinstimmungszertifikate nachweisen, dass sie den Anforderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen an die werkseigene Produktionskontrolle sowie der Produktprüfung und der Fremdüberwachung durch eine neutrale und anerkannte Prüfstelle gerecht werden. Allgemein ist vor der Verwendung von nichtrostendem Betonstahl zu prüfen, ob eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich bzw. vorhanden ist. Der Einsatz von nicht zugelassenem Stahl kann zum sofortigem Baustopp führen!
Unsere kaltgerippten, nicht rostenden Betonstähle sind allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Weiterhin wird durch unsere Übereinstimmungszertifikate bestätigt, dass unser rostfreier Betonrippenstahl den jeweiligen Anforderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entspricht. Unser eingetragenes Herstellerzeichen sind drei Schrägrippen zwischen zwei ausgelassenen Schrägrippen. Seit 1997 sind wir unter Z-1.4-50 mit dem Werkstoff 1.4571 und seit 2007 unter Z-1.4-228 mit dem Werkstoff 1.4362 beim DIBt in Berlin, eingetragen und werden laufend durch das Materialprüfungsamt (MPA) NRW in Dortmund, überwacht. Seit dem 03. September 2013 führen wir unter Z-1.4-261 mit unserem Inoxripp4486 als erster Hersteller auf dem deutschen Markt einen zugelassenen kaltgerippten Duplexstahl mit der Duktilitätsklasse B (700B NR). In 2018 haben wir unseren Inoxripp4486 unter der Zulassungs-Nummer Z-1.4-273 auch für die Durchmesser 16mm und 20mm zugelassen und sind aktuell der einzige Hersteller für einen Werkstoff mit Korrosionsbeständigkeitsklasse III in diesem Durchmesserbereich.
"Nichtrostender Stahl" ist ein Sammelbegriff für Stahlsorten mit einem Chromanteil von mindestens 10,5%. Durch den Chrom wird eine passive Chromoxidschicht gebildet, die den Stahl vor Korrosionseinflüssen schützt. Diese passive Schicht ist eine kontinuierliche Oberflächenschicht, die sich bei Verletzungen der Oberfläche in der Regel sofort repassiviert, so dass die Korrosionsbeständigkeit stets erhalten bleibt (anders etwa als bei einer Zinkbeschichtung). Mit steigendem Chromgehalt nimmt auch die Stabilität der schützenden Chromoxidschicht zu - weitere Legierungselemente, wie Stickstoff oder Molybdän, besitzen einen zusätzlichen positiven Effekt und fördern die Korrosionsbeständigkeit.
Vor diesem Hintergrund gibt es zwischen unterschiedlichen nichtrostenden Stahlsorten durch Unterschiede in der chemischen Zusammensetzung verschiedene Korrosionsbeständigkeiten. Diese wird i.d.R. durch die Korrosionsbeständigkeitsklasse bestimmt, wobei Klasse I sehr geringe Beständigkeit (z.B. beim 1.4003) und Klasse V sehr hohe Beständigkeit (z.B. 1.4547) bedeutet. Eine Übersicht über Stahlsorten in jeder Klasse liefert DIN EN 1993. Für nicht erfasste Stahlsorten liefert die PREN-Wirksumme eine Einschätzung für die Korrosionsbeständigkeit eines Stahls; diese berechnet sich durch
PREN = 1 x %Cr + 3,3 x %Mo + 16 x %N
wobei %Cr der Chromgehalt, %Mo der Molybdängehalt und %N der Stickstoffgehalt der Stahlsorte ist. Höhere Werte bedeuten eine größere Korrosionsbeständigkeit.
Basierend auf der Expositionsklasse eines Anwendungsgebiets sowie der geplanten Betonüberdeckung lassen sich mit Hilfe der Korrosionsbeständigkeitsklassen geeignete Werkstoffe für ein Bauvorhaben bestimmen.
Kaltverformung und Warmwalzung sind zwei unterschiedliche Herstellungsverfahren für nichtrostenden Betonstahl. Beim Warmwalzen wird der Draht bei hoher Temparatur oberhalb der Rekristallisationstemperatur gefertigt und erhält dabei seine mechanischen Eigenschaften sowie seine gerippte Form. Bei der Kaltverformung wird warmgewalzter Walzdraht in einem weiteren Fertigungsschritt durch Rippkassetten gezogen, wobei durch plastische Verformung die Rippen auf den Stahl gepresst werden.
Kaltverformter und warmgewalzter Betonstahl unterscheiden sich im Wesentlichen in der Härte sowie in der Dehnbarkeit. Nichtrostender Betonstahl, der durch Kaltverformung von Walzdraht entsteht, ist deutlich härter als warmgewalzter Betonstahl. Dies resultiert in höheren Festigkeiten (bei Duplexstählen mindestens 800 N/mm² gegenüber 550 N/mm²) sowie höheren Streckgrenzen (bei Duplexstählen mindestens 700 N/mm² gegenüber 500 N/mm²). Dafür ist warmgewalzter Betonstahl im Allgemeinen dehnbarer und besitzt eine höhere Zähigkeit, i.d.R. Duktilitätsklasse B.
In jüngster Vergangenheit wurden jedoch Stahlqualitäten entwickelt, die durch Kaltverformung sowohl hohe Festigkeit und Streckgrenze erreichen und gleichzeitig Duktilität B gewährleisten (wie beispielsweise unser Inoxripp4486). Diese mechanischen Eigenschaften ermöglichen Planern neue Möglichkeiten, z.B. die Reduktion des Stahlquerschnitts aufgrund höherer Festigkeitswerte, und führt somit zu geringeren Gewichten und Kosten
Bei den Bezeichnungen B500B NR bzw. B700B NR handelt es sich um Kurzzeichen für nichtrostenden Betonstahl, die ihren Ursprung bei herkömmlichen Baustählen haben. In dem Kurzzeichen steht das erste B für Betonstahl, 500/700 für die Streckgrenze (in N/mm²), das zweite B für die Duktilitätsklasse (alternativ A/C) sowie NR für "Nicht Rostend". Unser Inoxripp4486 ist als B700B NR klassifiziert, unser 1.4571 als B500B NR und unser 1.4362 als B500A NR.
Bei der Bauwerksplanung wird bei Entwurf und Bemessung gemäß Eurocode 2 (DIN EN 1992-1-1) normalerweise mit einer Streckgrenze von 500 N/mm² kalkuliert. Die Planung mit höheren Streckgrenzen muss in der Regel im Einzelfall geprüft und genehmigt werden, insofern für das entprechende Bauwerk bzw. Bauteil keine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung mit dieser Streckgrenze vorhanden ist. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den Entwurf und Bemessung mit höheren Streckgrenzen schon in der Allgemein Bauaufsichtlichen Zulassung des Baustahls zu berücksichtigen.
Diesen Weg sind wir bei unserem Inoxripp4486 gegangen und haben für die im Eurocode 2 definierten Aspekte des Grenzzustands der Tragfähigkeit (GZT) und des Grenzzustands der Gebrauchstauglichkeit (GZG) die Voraussetzungen für den Entwurf und die Berechnung mit einer Streckgrenze von 700 N/mm² prüfen und begutachten lassen. Im Ergebnis wurde unser Inoxripp4486 als B700B NR klassifiziert und die bauaufsichtliche Zulassung entsprechend erweitert. Dies bedeutet er kann ohne zusätzliche Prüfung für folgende Aspekte des GZT und GZG mit einer Streckgrenze von 700 N/mm² verwendet werden: